Gefährliche Schulden
Gefährliche Schulden sind Schulden, die die Existenz gefährden. Sie werden auch Primärschulden genannt. Dazu gehören zum Beispiel Miet- und Stromschulden.
Mietschulden
Jugendliche und junge Erwachsene können schnell in die Schuldenfalle geraten. Zum Beispiel, wenn das Ausbildungsgehalt oder Bafög noch nicht ausgezahlt wird. Oft reicht das Einkommen nicht aus, um die regelmäßig, jeden Monat anfallenden Kosten zu decken. Dann entsteht eine Notlage, die zur Überschuldung führen kann.
Mietschulden – Wohnung in Gefahr
Ihr seid mit eurer Mietzahlung in Verzug?
Bei zwei rückständigen Monatsmieten kann euch der Vermieter fristlos kündigen. Deshalb setzt euch so schnell wie möglich mit eurem Vermieter oder eurer Hausverwaltung in Verbindung. Vereinbart für die Mietrückstände eine realistische Rückzahlung, um eine drohende Kündigung abzuwenden. Wichtig ist auch, dass ihr in Zukunft eure laufende Miete pünktlich bezahlt. Auch bei unregelmäßigen Mietzahlungen droht die Kündigung. In der Regel muss die Miete am 3. Werktag eines Monats auf das Konto eures Vermieters eingegangen sein.
Die genauen Vertragsbedingungen regelt der Mietvertrag.
Voraussetzung für ein realistisches Ratenangebot ist, dass ihr euren Haushalt, also Einnahmen und Ausgaben, genau überblickt und wisst, wie viel ihr monatlich anbieten könnt. Hierfür hilft euch unser Haushaltsplan.
Außerdem solltet ihr überlegen, wie es zu den Mietrückständen gekommen ist:
- Warum habt ihr die Miete nicht pünktlich bezahlt?
- Kommt dies öfters vor?
- Ist euer Einkommen im Vergleich zur Miethöhe zu gering oder die Miete zu hoch?
- Habt ihr die Miete für andere Dinge ausgegeben?
Schuldnerberatung
Wenn noch andere Schulden bestehen, ihr den Überblick verloren habt, gar nicht wisst, wie hoch die Schulden sind und bei wie vielen Gläubigern, solltet ihr euch an eure zuständige Schuldnerberatung wenden.
Mietschulden – Wohnung gekündigt
Ihr seid zum Beispiel mit mehreren Monaten Miete im Rückstand und der Vermieter hat die Wohnung gekündigt. Dann wendet euch an das Wohnungsamt eures Heimatortes.
In München ist es die FAST: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Diese Stelle kann durch eine Übernahme der Mietschulden deine Wohnung sichern. Die Mietschulden werden als Darlehen übernommen, das du zurückzahlen musst. Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist in jedem zuständigen Sozialbürgerhaus angesiedelt.
Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Antrag auf Übernahme der Mietschulden beim Sozialleistungsträger in München:
Die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (FAST) in den Sozialbürgerhäusern berät u.a.
über eine mögliche Übernahme deiner Mietrückstände,
über die Rechtmäßigkeit der Räumungsklage,
über mögliche wirtschaftliche Hilfen,
über Anspruch auf Wohngeld
und über andere Wohnhilfen.
Hilfen bei akuter Wohnungslosigkeit
In München:
Die zentrale Wohnungslosenhilfe (ZEW) im Amt für Wohnen und Migration hilft bei akuter Wohnungslosigkeit mit Unterbringung, sozialpädagogischer Betreuung und/oder finanziellen Leistungen.
Probleme beim Zahlen der monatlichen Kosten in der Ausbildung
Konstellation 1:
- Eure Ausbildung hat begonnen.
- Ihr wohnt alleine.
- Ihr bekommt Ausbildungsgehalt ausgezahlt.
- Ihr habt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt und es wird ausgezahlt. Das Geld ist aber trotzdem zu knapp.
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt ihr einen Wohnkostenzuschuss, den ihr beim Jobcenter beantragen müsst. Weitere Infos findest du dazu hier.
Konstellation 2:
- Ihr bekommt Ausbildungsgehalt ausgezahlt.
- Ihr bekommt kein BAB und das Ausbildungsgehalt reicht nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt ihr einen Wohnkostenzuschuss, den ihr beim Jobcenter beantragen müsst. Weitere Infos findest du dazu hier.
Konstellation 3:
- Eure Ausbildung hat begonnen.
- Ihr wohnt alleine.
- Ihr bekommt Ausbildungsgehalt ausgezahlt.
- Ihr habt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt, wird aber noch nicht ausgezahlt, da der Antrag noch in Bearbeitung ist.
Lasst euch bei azuro-Ausbildungsbüro über eure Rechte zur Ausbildung beraten.
Geht zu eurem zuständigen Sozialbürgerhaus/Jobcenter und sprecht da vor. Es gibt für Auszubildende, die noch kein BAB bekommen, aber grundsätzlich BAB Anspruch haben, ein Überbrückungsdarlehen nach dem SGB II bis zur Auszahlung des BABs. Das Überbrückungsdarlehen ist ein Darlehen, das ihr zurückzahlen müsst. Wenn das BAB ausgezahlt wird, wird es mit dem Überbrückungsdarlehen verrechnet.
Stromschulden
Stromschulden entstehen oft als Folge von anderen vorherigen Zahlungsschwierigkeiten. Das bedeutet, sie sind ein Indikator dafür, dass jemand überschuldet ist. Zum Teil wird von Telekommunikationsunternehmen bei Zahlungsverzug so viel Druck auf die Schuldner ausgeübt, dass sie eher die Rechnung der Telekommunikationsunternehmen zahlen als Miete oder Strom.
Bei Stromschulden besteht die Gefahr, dass man irgendwann im Dunkeln sitzt. Das heißt, der Strom wird gesperrt, bis die Stromschulden ausgeglichen werden oder eine realistische Ratenzahlung mit dem Energielieferanten vereinbart wird.
Überprüfe auch, ob du durch Energieeinsparung, durch Verhaltensänderung oder sparsamere Geräte den Stromverbrauch reduzieren kannst. In vielen Städten, auch in München bieten die Energieversorger eine kostenlose Energieberatung an.
Antrag auf Übernahme
Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim zuständigen Jobcenter einmalig ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden als Darlehen beantragt werden.
Krankenkassenbeiträge
Für erwachsene Personen besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
Wenn du keine Krankenkassenbeiträge bezahlst, besteht die Gefahr, dass Du keinen vollen Versicherungsschutz hast. Die Krankenkasse darf dir nicht kündigen, aber sie teilt dann das "Ruhen der Leistungen" mit. Du hast nur in akuten Notfällen Anspruch auf eine medizinische Behandlung.
Auch hier gilt: Man sollte sich möglichst schnell mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Erst wenn die Rückstände gezahlt wurden oder eine Ratenvereinbarung mit der Krankenkasse ausgemacht wurde, besteht wieder ein ausreichender Versicherungsschutz.
Hilfe bei Schmerzen
Wenn du Schmerzen hast, darfst du auch trotz "Ruhen der Leistungen" zum Arzt gehen. Es ist eine akute Erkrankung, auch wenn es sich nicht wie ein "Notfall" anfühlt.
Geldstrafen
Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, muss diese bezahlen oder muss dafür ins Gefängnis gehen.
Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit möglich. Das heißt, man kann eine Geldstrafe zum Beispiel auch abarbeiten statt absitzen.
Wenn die gesamte Geldstrafe nicht in einer Summe bezahlt werden kann, sollte bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung beantragt werden. Hiefür müssen Einkommens- und Vermögensnachweise vorgelegt werden.
Falls man sich nicht mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt, also nicht reagiert, kann die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl aussprechen, so dass man wegen einer Geldstrafe verhaftet wird. Daher ist schnelles Reagieren besser als den Anruf vor sich her zu schieben!
„Schwitzen statt sitzen“
"Schwitzen statt Sitzen": durch gemeinnützige Arbeit kann eine Geldstrafe abgearbeitet werden.
Bußgelder
Bußgelder werden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten verhängt, zum Beispiel bei Verkehrsverstößen oder wegen Verletzung der Schulpflicht.
In einem Bußgeldbescheid ist genau aufgelistet, was der Grund des Bußgeldes ist, wie hoch die Forderung ist und wer der Ansprechpartner ist. Wie bei einer Geldstrafe ist ein schnelles Reagieren unbedingt notwendig.
Die häufigste Regelung ist eine Vereinbarung, das Bußgeld in Raten zu zahlen. Falls man nicht reagiert, kann Erzwingungshaft beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist Umwandlung in Arbeit möglich.
Keine Umwandelung
Bußgelder können nicht in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.
Dispositionskredit
Bei einem Girokonto mit Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, räumt die Bank dem Kunden einen bestimmten zur Verfügung stehenden Kreditrahmen ein, der jederzeit genutzt werden kann.
Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Dispo-Kredit sind.
Volljährigkeit
- Positive Schufa-Auskunft
- Regelmäßiges Einkommen
- Keine Pfändungen
Die Höhe des eingeräumten Dispo-Rahmen kann bis zum Dreifachen des Monatsgehalt reichen, sollte aber nicht ausgereizt werden.
Der eingeräumte Dispo-Rahmen kann jederzeit von der Bank herabgesetzt oder vollständig gekündigt werden. Eingehende Geldbeträge werden dann vom Kreditinstitut mit dem Betrag aus den Dispo-Schulden verrechnet. Damit ist der Dispo-Kredit auch eine gefährliche Kreditform.
Gespräch suchen
Bei Dispokündigung versuche im Gespräch mit der Bank, eine Lösung zu finden oder suche Hilfe bei einer Schuldnerberatung in deiner Nähe!