Wichtiges zu Verträgen

Unser Alltag ist voller Verträge. Ob wir einkaufen, eine Wohnung mieten oder einen Handyvertrag abschließen. Durch Verträge werden gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Daher ist es wichtig zu wissen, worauf man bei Verträgen achten sollte. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten!

Themenüberblick

Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen: Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die übereinstimmend ihren Willen erklären und sich gegenseitig zu einer Leistung oder einem bestimmten Verhalten verpflichten.

Beispiel: Das Fitnessstudio bietet einen Trainingsraum, der täglich genutzt werden kann mit modernen Geräten und fachlicher Betreuung zu einem monatlichen Beitrag von 19,90 € an. Anna möchte gerne in dem Trainingsraum trainieren und ist bereit dafür monatlich 19,90 € zu zahlen und unterschreibt den Fitnessvertrag.

Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.

Achtung!

Grundsätzlich gilt, wer 18 Jahre und voll geschäftsfähig ist, kann wirksame Verträge abschließen. Beide Vertragspartner müssen sich dann an ihre Vereinbarungen halten.

Also pass auf, was du unterschreibst.

Rechtzeitig kündigen!

Beachte die Kündigungsfristen in den Vertragsunterlagen - kündige rechtzeitig, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch (häufig um weitere 12 Monate)!

Eine kostenfreie Rechtsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre wird jeden Dienstag im Jugendinformationszentrum München angeboten. Rechtsberatung im JIZ

Checkliste für einen gelungenen Vertragsabschluß

  • Unterschreibe nie einen Vertrag sofort! Nimm den Vertrag mit nach Hause und lies ihn in Ruhe durch – besonders auch das Kleingedruckte.
  • Unterschreibe keinen Vertrag, den du nicht genau verstanden hast! Frage jemanden, der sich auskennt und dir weiterhelfen kann.
  • Unterschreibe keine Verträge für Andere!
  • Überlege genau, ob du dir den Vertrag und die damit verbundenen Kosten auch leisten kannst! Besondere Umsicht ist bei Verträge geboten, bei denen du dich für die Zukunft verpflichtest jeden Monat einen bestimmten Betrag zu zahlen (z.B.: Handyverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen).
  • Lasse dir eine Kopie des Vertrags geben und hefte sie in deinen Lebensordner.
  • Beachte unbedingt die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfrist. Am besten trägst du die Kündigungsfrist in deinen Kalender ein.
  • Keine falschen Angaben machen.

Widerrufsrecht

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur für bestimmte Verträge

Ein Widerrufsrecht haben Verbraucher in folgenden Fällen und nur bei gewerblichen Händlern:

  • Fernabsatzgeschäfte, also bei Geschäften bei denen du die Ware nicht live begutachten kannst, wie beim Onlineshopping, Teleshopping oder bei Katalogbestellungen.
  • Haustürgeschäfte – Verträge die du an der Haustür oder auf der Straße abgeschlossen hast, z.B. Abo-Verträge.
  • Verbraucherdarlehen
  • Versicherungsverträge

Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit von dem Vertrag schriftlich zurück zu treten und die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu schicken. Über das Widerrufsrecht muss der Händler seinen Kunden schriftlich informieren. Die 14-tägige Frist beginnt ab schriftlicher Information über das Widerrufsrecht und nicht vor Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung.

Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und die gelieferte Ware muss sofort zurückgeschickt werden.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Wenn der Händler auf deinen Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit dem Erbringen der Leistung beginnt, also z.B. Dein Handy frei schaltet, erlischt dein Widerrufsrecht damit. Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen z.B. bei Waren, die nach persönlichen Wünschen angefertigt wurden, die verderblich sind oder auch bei Zeitungen und entsiegelten DVDs. 

Kein Widerrufsrecht

Für alle anderen Verträge gibt es kein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht. Gefällt dir beispielsweise eine Hose doch nicht, die du gestern in einem Laden in der Innenstadt gekauft hast, hängt es von dem jeweiligen Händler ab, ob du die Hose überhaupt zurück geben kannst. Auch wie lange das möglich ist und ob du Geld zurück bekommst oder nur einen Gutschein, kann der Händler in seinen Geschäftsbedingungen festlegen. Diese hängen meist im Laden aus oder sind auf der Rückseite der Kassenbelege gedruckt.

Porto

Ob der Händler oder der Käufer bei einem Widerruf das Porto der Rücksendung bezahlen muss, kannst du in den Vertragsbedingungen des Händlers lesen. Eine sehr gute Erklärung dazu findest du hier.


Mindestvertragslaufzeit und ihre Folgen

Eine Mindestvertragslaufzeit von zum Beispiel 24 Monaten bedeutet, dass der Vertrag auf jeden Fall 24 Monate läuft und vorher nicht vom Kunden gekündigt werden kann. Festlaufzeiten gibt es häufig bei Handy- und Fitnessverträgen.

Vor Vertragsabschluss mit Mindestlaufzeit gut überlegen, ob du den monatlichen Betrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen kannst. Beachte: wie sicher ist dein Einkommen, erwartest du in nächster Zeit besondere Ausgaben, die deine Vertragserfüllung behindern könnten (z.B. durch einen Umzug, Urlaub, Reparaturen, etc.). Hilfreich für die Berechnung ist ein Haushaltsplan.

Termin eingetragen

Bei Vertragsschluss gleich den Kündigungstermin in den Kalender eintragen oder eine Erinnerung ins Handy eingeben.


Kündigung eines Vertrags

Wer einen laufenden Vertrag kündigen möchte, sollte als erstes in die Vertragsunterlagen schauen, ob eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde und wie lange vor dem gewünschten Vertragsende die Kündigung beim Unternehmen sein muss (Kündigungsfrist). Es ist wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten, da die Kündigung sonst nicht zum gewünschten Termin wirksam wird.

Kündige den Vertrag auf alle Fälle schriftlich und achte darauf, dass die Kündigung fristgerecht beim Vertragspartner eingeht. Hier findest du Musterbriefe für eine Vertragskündigung. Hebe eine Kopie deines Kündigungsschreibens auf und lass Dir den Eingang der Kündigung schriftlich vom Unternehmen bestätigen. Im Zweifelsfall musst du beweisen, dass du form- und fristgerecht gekündigt hast.


Nichteinhaltung von Verträgen

Was bei Nichteinhaltung eines Vertrages passieren kann zeigen wir dir hier:

Beispiel Handyvertrag:

Der Kunde Herr B. ist mit mehreren Rechnungen im Rückstand und hat bereits Mahnungen vom Handyunternehmen erhalten. Wenn er weiterhin nicht zahlt, kann das Unternehmen den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

... wenn nicht bezahlt wird

Nach der Kündigung kann das Unternehmen von Herrn B. auch Schadensersatz für entgangene Leistungen berechnen. Das kann z.B. der ausstehende Betrag der Handyfinanzierung sein oder die weiteren monatlichen Beiträge für eine Internet-Flatrate bis zum Ende der eigentlich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Das sind richtig hohe Beträge, obwohl nicht telefoniert wurde.

... wenn Herr B. weiterhin nicht bezahlt

Meist beauftragt das Unternehmen dann ein Inkassobüro oder einen Anwalt. Das Inkassobüro schickt an Herrn B. Mahnschreiben und fordert ihn dringend auf zu zahlen. Es entstehen Mahngebühren und Inkassokosten, die dann dem Kunden Herrn B. auch in Rechnung gestellt werden.

... wenn Herr B. immer noch nicht gezahlt hat

Das Handyunternehmen will gerichtliche Schritte unternehmen, um an das Geld von Herrn B. zu kommen und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de