Versicherungen
Versicherungen helfen uns, finanzielle Folgen von Ereignissen und Risiken abzumildern. Das allerdings kostet Geld.
Allgemeines zu Versicherungsverträgen
Das Prinzip von Versicherungen basiert auf einer gemeinschaftlichen Risikoverteilung. Der Versicherungsnehmer zahlt in den Topf des Versicherungsgebers ein, um dann im Schadensfall einen Ausgleich zu erhalten. Das funktioniert aber nur, wenn viele Menschen einzahlen und bei nur wenigen Menschen Schadensfälle auftreten. Das Risiko wird durch statistische Schätzungen der Versicherungsunternehmen berechnet. Danach richtet sich auch die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie zum Beispiel die Krankenversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung. Es gibt Versicherungen, die man abschließen sollte, z.B. die private Haftpflichtversicherung und Versicherungen, die man je nach den persönlichen Bedürfnissen abschließen kann.
Eine Haftpflichtversicherung ist zum Beispiel wichtig bei Abschluss eines Mietvertrages. Welche Versicherung wirklich sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten ab. Deshalb solltest man vor Abschluss eines Versicherungsvertrages unbedingt eine Budgetplanung (→Einteilung vom Geld: Haushaltsplan) durchführen.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen. Hier stellen wir die drei wichtigsten vor:
Auf Unabhängigkeit achten
Da viele Versicherungsmakler vor allem ihre eigenen Produkte verkaufen, lohnt es sich, bei Verbraucherzentralen oder unabhängigen Versicherungsmaklern nachzufragen.
Rund um den Versicherungsvertrag
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags ist einiges zu beachten. Bevor du unterschreibst,
- lies den Vertrag – auch das Kleingedruckte – zu Hause in Ruhe durch.
- Wenn du etwas nicht verstehst, frage nach bei Verbraucherzentralen oder unabhängigen Versicherungsmaklern
- In den sogenannten Allgemeinen Geschäftbedingungen ist der Leistungsumfang aufgeführt, das heißt, was im Ereignis- oder Schadensfall versichert ist.
- Prüfe, ob deine Angaben alle richtig sind.
- Prüfe, ob die Unterlagen, deren Empfang du bestätigst, auch wirklich vollständig sind.
Ehrlichkeit lohnt sich...
Falsche oder unvollständige Angaben können zu Leistungsverweigerung oder gar zur Vertragskündigung führen.
Bitte beachte unsere Checkliste für einen gelungenen Vertragsabschluss
Der Versicherungsgeber ist verpflichtet, nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherungsnehmer einen von ihm unterzeichneten Versicherungsschein (Police) sowie die Allgemeinen Geschäftbedingungen auszuhändigen. Erst dann ist der Versicherungsvertrag rechtlich gültig.
Ausnahme: bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird per Versicherungsbestätigung sofort eine vorläufige Deckungszusage erteilt, so dass man das neu gekaufte Fahrzeug auch gleich nutzen kann. Allerdings muss man innerhalb von 14 Tagen die erste Prämie bezahlen, sonst erlischt die Deckungszusage und das Fahrzeug ist nicht versichert. Wenn keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, müsst ihr mit einer Zwangsabmeldung rechnen.
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehören:
- Zahlen der Versicherungsprämie
- Richtige und vollständige Angaben machen, die für das zu versichernde Risiko wichtig sind. Wie bereits erwähnt: Falsche oder unvollständige Angaben können zu Leistungsverweigerung oder gar zur Vertragskündigung führen. Auch jede wesentliche Erhöhung der versicherten Gefahr muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Versäumt er dies, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen und ist von der Leistungspflicht befreit.
- sofortige Meldung eines jeden Versicherungsfalles
Zu den Pflichten des Versicherers gehören:
- eingetretenen Schaden ersetzen.
- Kosten für Ermittlung und Feststellung des eingetretenen Schadens ersetzen (Gutachter).
Bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsschäden besteht keine Leistungspflicht des Versicherers. Ausnahme: Kfz- Haftpflichtversicherung.
Vorgetäuschte oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsschäden gelten als Betrug und sind strafbar. Hierzu gehören auch umgedeutete Schadensereignisse, die nicht versichert sind, sowie übertriebene Schadensangaben als der tatsächlich entstandene.
Widerruf, Fristen, Wartezeit
Viele Versicherungsverträge können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Unterschrift sowie den zugestellten gesetzlichen Informationen.
Bei bestimmten Versicherungen, wie Zahnzusatz- oder Rechtschutzpolicen, müssen erst einmal einige Monate Beiträge bezahlt werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Drei Monate Wartezeit sind zum Beispiel bei Rechtsschutzversicherungen üblich. Sie tritt dann auch nur für Rechtsfälle ein, die nach der Wartezeit entstanden sind.
Vertragsdauer und Kündigung
Ein Versicherungsvertrag endet durch:
- Kündigung
- Rücktritt
- Ablauf der Versicherungsdauer
Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen sind in den Vertragsbedingungen geregelt. Befristete Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Am besten Kündigungsfristen bei Vertragsabschluss in einen Kalender eintragen.
Außerordentliche Kündigungen sind möglich
- nach jeder Beitragserhöhung, ohne dass der Versicherungsschutz steigt,
- nach einem Schadensfall, allerdings auch durch den Versicherer.
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, damit du die Kündigung auch beweisen kannst. Lass dir die Kündigung vom Versicherer bestätigen.
Als Paar günstiger?
Wenn ein Paar zusammenzieht und jeder eine Haftpflichtversicherung hat, kann nach einer Meldung an die Versicherung in der Regel die jüngere aufgehoben werden. Eventuell muss aber der Versicherungsumfang erhöht werden.
Versicherung zahlt nicht
Wenn eine Versicherung die Leistung verweigert, muss sie das schriftlich mitteilen. Gegen unzureichende Kostenübernahme oder unberechtigte Leistungsverweigerung kannst du dich wehren. In Zweifelsfällen ist eine Beschwerde bei der Versicherungsaufsichtbehörde beziehungsweise dem Ombudsmann der Versicherung möglich. Ist nach sechs Monaten keine Lösung in Sicht, kann bei Gericht geklagt werden.
Hole dir dafür am besten Rat und Hilfe von einem Rechtsanwalt.
Kostenlose Rechtsberatung
Alle Münchnerinnen und Münchner, die unter 26 Jahre alt sind und rechtliche Beratung benötigen, können die kostenlose Rechtsberatung im JIZ (Jugendinformationszentrum) nutzen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Deutschland erstattet den Versicherten voll oder teilweise die ärztlichen Behandlungskosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft und auch nach einem Unfall. Auch bestimmte Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den Leistungen der Krankenversicherung.
Seit 1. Januar 2009 besteht die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer versichern. Es gibt gesetzliche und private Krankenkassen. Wer wie versichert ist, richtet sich in der Regel nach Einkommen und Status.
An die Krankenversicherung ist die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung gekoppelt.
Wer ist wie krankenversichert?
Betriebliche Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Wer eine betriebliche Ausbildung macht oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, wird über seinen Arbeitgeber bei der Krankenkasse versichert; einen Teil zahlt der Arbeitgeber und einen Teil der Arbeitnehmer. Bei der Einstellung wird im Personalbogen abgefragt bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Die Krankenkassenbeiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet.
Schule, schulische Ausbildung oder Studium
Wer noch zur Schule geht, studiert oder eine schulische Ausbildung macht und unter 25 Jahre alt ist, wird in der Regel über die Krankenversicherung der Eltern im Rahmen der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das kostenlos. Sind die Eltern privat versichert, muss für Kinder ein eigener Versicherungsbeitrag entrichtet werden.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslos und krankenversichert? Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht, für den/die zahlt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Beiträge in die Krankenversicherung ein.
Wer keine Beschäftigung hat und sich nicht arbeitslos meldet, also keine Leistungen bezieht, muss sich freiwillig krankenversichern und den entsprechenden monatlichen Beitrag selbst an die Krankenkasse zahlen. Ansonsten entstehen Rückstände bei den Beitragszahlungen und somit Schulden bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse fordert die ausstehenden Beiträge bei Wiederanmeldung ein.
Änderungen mitteilen
Über 18-Jährige sollten Änderungen der Lebenssituation, wie Eintritt ins Berufsleben, Wechsel oder Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Wohnungswechsel etc. der Krankenversicherung umgehend mitteilen.
Zusatzkrankenversicherungen
Da die gesetzliche Krankenversicherung bestimmte Kosten nicht übernimmt, zum Beispiel beim Zahnersatz, gibt es die Möglichkeit von Zusatzversicherungen. Allerdings können diese Versicherungen in der Regel erst nach einer gewissen Wartezeit in Anspruch genommen werden. Für jedes Familienmitglied muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Auslandskrankenversicherung: Wer häufig verreist, sollte sich über den Krankenversicherungs-
schutz des jeweiligen Urlaubslandes informieren. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar Kosten für medizinische Behandlungen, wenn es ein sogenanntes Sozialabkommen mit der BRD gibt. Das ist für viele europäische Staaten der Fall. Die Behandlungskosten können aber höher liegen als die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Außerhalb dieser Staaten besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Hier empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung.
Was passiert bei Beitragsrückständen?
Wenn keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden und Rückstände entstehen, kann der Krankenversicherungsschutz ruhen. Zum Ruhen des Versicherungsschutzes kann es ab einem Rückstand von zwei Monaten kommen. Darüber muss die Krankenkasse den Versicherungsnehmer vorher schriftlich informieren. Es werden dann nur noch Kosten zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Behandlungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, übernommen.
Wer zeitweise nicht krankenversichert war, bekommt die unbezahlten Monate in Rechnung gestellt. Das kann schnell sehr teuer werden. Zu dem Rückstand kommen noch die Säumnisgebühren hinzu.
Schuldnerberatungsstellen
Wenn du Unterstützung benötigst, kannst Du eine Schuldnerberatungsstelle in deiner Stadt anrufen. Hier kannst Du herausfinden, wo eine seriöse Schuldnerberatungsstelle in Deiner Nähe ist.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber unbedingt notwendig.
Nach deutschem Recht haftet jeder volljährige Bürger für alle Schäden, die von ihm oder ihr verursacht wurden. Notfalls mit dem gesamten Vermögen. Ein Leben lang. Das kann sehr teuer werden und die eigene Existenz gefährden.
Beispiel: Du nimmst mit deinem Fahrrad einem Tanklaster die Vorfahrt, so dass es zu einem folgenschweren Unfall mit Verletzten und ausgetretenem Öl kommt. Es entsteht sowohl Personen- als auch Sachschaden. Dieser kann leicht in die Millionenhöhe gehen.
Die private Haftpflicht übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherte nicht vorsätzlich jemand anderem bzw. den Sachen von jemand anderem zufügt. Das gilt auch dann, wenn fahrlässig, also unvorsichtig gehandelt wurde.
Die Deckungssumme sollte ausreichend sein. Wenn die Deckungssumme zu gering ist, ist der Versicherte möglicherweise nicht ausreichend geschützt. Informiert euch hier am besten bei der Verbraucherzentrale oder unabhängigen Versicherungsmaklern.
Mitversicherte Personen
Ehepartner und unverheiratete Paare, die zusammen wohnen, brauchen nur eine Haftpflichtversicherung. Schüler, Studenten und Auszubildende, die sich in Erstausbildung oder Erststudium befinden, können bis zum 25. Lebensjahr noch bei den Eltern mitversichert werden. Auch dann, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen. Ausgeschlossen ist: nach Heirat und nach vorhergehender Berufstätigkeit.
Nach Ende der Ausbildung und vor allem, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
Also: Kläre mit deinen Eltern, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn vorsätzlich Sachen beschädigt oder Personen verletzt wurden. Auch Schäden, die innerhalb der Familie oder im Rahmen der Berufstätigkeit entstanden sind, werden nicht ersetzt. Zudem besteht für gemietete und geliehene Sachen oft kein Versicherungsschutz.
Reicht der Versicherungsschutz?
Kläre mit deinen Eltern, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen. Wer wegen gesundheitlicher Gründe nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann, wird durch eine monatliche Rente abgesichert. Um seine Lebenshaltungskosten auch weiterhin decken zu können und einen sozialen Absturz zu verhindern, kann es sehr sinnvoll sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Allerdings je älter der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages ist, umso teurer wird der Versicherungsbeitrag. Deshalb wird sie vor allem jungen Menschen empfohlen, da diese in der Regel noch fit sind und von günstigen Versicherungsbedingungen profitieren können. Außerdem erhalten diese im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine magere Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat.
Eine unabhängige und seriöse Beratung erhält man gegen Bezahlung beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
Kostenlose Rechtsberatung
Die einzelnen Versicherungen und Tarife bieten einen unterschiedlich guten Schutz. Die monatlichen Beiträge hängen sowohl von persönlichen Voraussetzungen, wie Alter oder Vorerkrankungen, als auch von dem ausgeübten Beruf ab.