Internet: Online Shops

Themenüberblick

Online-Shopping

Wie ein wirksamer Online-Kaufvertrag zustande kommt und über welche wesentlichen Bedingungen man etwas wissen sollte, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Kaufverträge im Internet

Ob es im Internet zu einem rechtswirksamen Vertrag kommt, hängt von verschiedenen Bedingungen ab:

  • Geschäftsfähigkeit
    Nur Volljährige dürfen einen Vertrag im Internet abschließen. Unter Geschäftsfähigkeit findest du weitere Informationen.
  • Grundlegendes zum Vertrag
    Beim Online-Kauf gilt das gleiche wie bei einem Kauf im Geschäft. Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen, die übereinstimmend ihren Willen erklären und sich gegenseitig zu einer Leistung oder einem bestimmten Verhalten verpflichten. Der Verkäufer bietet die Ware zu einem bestimmten Preis an und der Käufer nimmt das Angebot an. Als Willenserklärung des Käufers zur Annahme dieses Angebots gilt beispielsweise das Absenden der Bestellung durch E-Mail oder das Anklicken des Bestellbuttons.
  • Die Button-Lösung bei Kaufverträgen im Internet
    Seit August 2012 gilt für den Online-Kauf zwischen privaten Kunden und gewerblichen Händlern die sogenannte „Button-Lösung“. Dadurch ist rechtlich vorgegeben, dass wesentliche Informationen wie Vertragslaufzeit, Produktmerkmale und vor allem der Gesamtpreis für den Online-Kauf klar und verständlich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bestell-Button stehen müssen. Der Bestell-Button selbst muss unmissverständlich beschriftet sein, zum Beispiel „jetzt kaufen“.

Wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht vorhanden sind, wie Erläuterungen zum Vertrag, Information über das Widerrufsrecht, der Bestell-Button oder detaillierte Preisangaben, ist in der Regel kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Bei der Preisangabe sollten auch die Versandkosten aufgelistet sein.

  • Widerrufsrecht des Online-Käufers
    Online-Shopping ist verlockend. Schnell ist der Bestell-Button gedrückt. Nach der Lieferung stellst du fest, dass dir die Ware nicht gefällt. Bei einem gewerblichen Online-Händler hast du die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.  

    Da der Online-Käufer die Ware nicht prüfen kann, wurde ihm vom Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Diese Verträge sind im Fernabsatzgesetz nach § 312d BGB geregelt. Das bedeutet: Du kannst ohne Angabe von Gründen gekaufte Ware einfach zurücksenden. Dieses Recht besteht nicht bei Einkäufen in Ladengeschäften.

    Allerdings ist der gewerbliche Online-Händler verpflichtet, den Online-Käufer über sein Widerrufsrecht schriftlich zu belehren. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und der Belehrung.  

    Fazit: Bei einem gewerblichen Online-Händler gibt es somit die Möglichkeit die unbenutzte Ware zurück zu schicken und den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. 

Ob der Händler oder der Käufer bei einem Widerruf das Porto der Rücksendung übernehmen muss, hängt vom Wert der zurück gesendeten Ware und einer möglichen Anzahlung ab. Eine sehr gute Erklärung dazu findest Du hier.

Ausnahmen beim Widerrufsrecht

Bestimmte Waren sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Zum Beispiel: Sonderanfertigungen, Lebensmittel, Zeitungen, entsiegelte Datenträger, wie DVDs, CDs, Computer- und Videospiele oder Tickets.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Wenn der Händler auf Deinen Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit dem Erbringen der Leistung beginnt, zum Beispiel dein Handy frei schaltet, erlischt dein Widerrufsrecht.

  • Widerrufsrecht bei privaten Geschäften
    Bei privaten Geschäften, zum Beispiel über ebay, gibt es kein Widerrufsrecht und somit keine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.

Privatverkäufe

Für Online-Geschäfte zwischen Privatpersonen, zum Beispiel über ebay, gelten andere Regelungen. Daher musst du die Angebote sehr genau lesen und als Bestellnachweis einen Screenshot machen.


Einen seriösen Online-Shop erkennen

Eine seriöse Seite erkennst du an folgenden Anhaltspunkten:

  1. Vertragsbedingungen müssen eindeutig und unproblematisch zu lesen sein.
  2. Im Impressum findest du den Firmennamen, die Adresse (Sitz), Kontaktdaten sowie den Eintrag ins Handelsregister.
  3. Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht müssen enthalten sein. Beachte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Bevor du den Bestell-Button drückst, sollten alle genauen Angaben über Preis und Versandkosten aufgeführt werden.
  5. Vermeide Online-Händler mit Firmensitz im Ausland. Der Kauf könnte durch zusätzliche Gebühren teurer werden. Bei Konflikten besteht keine Rechtssicherheit.
  6. Vorsicht ist geboten, wenn du deine persönlichen Daten angeben musst. Eine sichere Online-Verbindung ist gewährleistet, wenn statt http:// ein https:// angegeben ist. Das s steht für secure, das heißt sicher.
     

Weitere Hinweise enthält der Flyer "Abzocke im Internet" auf klicksafe.de

Gute Musterschreiben gegen Abzocke im Internet findest du zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bayern


Reingefallen - Was tun?

Du bist sicher, die Forderung ist unberechtigt, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Es handelt sich um Abzocke. Dann zahle auf keinen Fall die Rechnung. Du kannst alle E-Mails, Briefe und Drohanrufe ignorieren. Sicherheitshalber kannst du die unberechtigte Forderung mit Hilfe eines Musterbriefes der Verbraucherzentrale schriftlich abwehren oder selbst in einem Schreiben erklären, dass du die Forderung als unberechtigt zurückweist.

Wer trotzdem mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.

Reagieren musst du erst, wenn ein Zinsen ​​​​​​, Kosten und Hauptforderung. Das geschieht ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Der Schuldner hat jetzt die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch beim Gericht einzulegen, entweder gegen die gesamte Forderung oder gegen Teile der Forderung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob gegen geltend gemachte Inkasso-Kosten oder Höhe der Zinsen Widerspruch eingelegt werden soll.
Wird kein Widerspruch eingelegt, erfolgt im nächsten Schritt der Vollstreckungsbescheid.">Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dann ist es wichtig, dass du innerhalb von 14 Tagen das Widerspruchsformular, das dem Zinsen ​​​​​​, Kosten und Hauptforderung. Das geschieht ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Der Schuldner hat jetzt die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch beim Gericht einzulegen, entweder gegen die gesamte Forderung oder gegen Teile der Forderung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob gegen geltend gemachte Inkasso-Kosten oder Höhe der Zinsen Widerspruch eingelegt werden soll.
Wird kein Widerspruch eingelegt, erfolgt im nächsten Schritt der Vollstreckungsbescheid.">Mahnbescheid beiliegt, ausgefüllt an das Gericht zurücksendest.

Umgang mit ungerechtfertigten Forderungen

Verschiedene Ausgangssituationen:

  • Die Forderung ist nicht gerechtfertigt, ein Mahnbescheid vom Amtsgericht liegt nicht vor. Dann kannst du die Forderung ignorieren oder schriftlich Widerspruch einlegen. Schaue hierzu bei Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Forderung. Du kannst dir hier den Musterbrief herunterladen.
  • Die Forderung ist nicht gerechtfertigt, aber du hast einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen. Du bist dir ganz sicher, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist und kannst das notfalls auch beweisen. Eventuell hast du die unberechtigte Forderung von einem Anwalt überprüfen lassen Rechtsberatung im Jugendinformationszentrum.
    Dann solltest du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Hierzu ist das Widerspruchsschreiben, das dem Mahnbescheid beiliegt, ausgefüllt an das Amtsgericht zurückzusenden. Mache eine Kopie von dem Widerspruch. Die Widerspruchsfrist läuft ab Zustellung des Mahnbescheids für zwei Wochen. Wenn du die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid versäumt hast und ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wird, hast du noch die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.
     
  • Die Forderung ist bereits rechtskräftig tituliert, das heißt: Mahn- und Vollstreckungsbescheid wurden dir zugestellt und die Wider- und Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die Forderung ist dann bei Gericht gesichert und 30 Jahre lang vollstreckbar. Man kann nur mehr im seltenen Ausnahmefall gegen eine titulierte Forderung vorgehen. Hierfür empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Weitergehende Informationen hierzu unter Gerichtliches Mahnverfahren.

Ein Zusammenfassung von Abo- und anderen Vertragsfallen im Internet findest du hier.

  • Behauptet ein Internetanbieter trotzdem, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, sollte man sich die Vertragsunterlagen zuschicken lassen. Der Internetanbieter muss nachweisen, dass die Forderung rechtens ist. Ein Musterbrief gegen eine unberechtigte Forderungen findest du hier.
  • Wenn du auf ein scheinbar kostenfreies Angebot reingefallen bist und nun mit einer hohen Rechnung konfrontiert wirst, dann lass Dich rechtlich beraten. Beratung bekommst du beispielsweise von den Verbraucherzentralen oder  kostenlosen Rechtsberatungsangeboten. (in München: JIZ kostenlose Rechtsberatung für unter 26 Jährige, jeden Dienstag von 16- 18 Uhr im Jugendinformationszentrum JIZ, Sendlinger Str. 7, München).

Aktiv werden bei Mahnbescheid

Du musst unbedingt aktiv werden, wenn du einen Zinsen ​​​​​​, Kosten und Hauptforderung. Das geschieht ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Der Schuldner hat jetzt die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch beim Gericht einzulegen, entweder gegen die gesamte Forderung oder gegen Teile der Forderung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob gegen geltend gemachte Inkasso-Kosten oder Höhe der Zinsen Widerspruch eingelegt werden soll.
Wird kein Widerspruch eingelegt, erfolgt im nächsten Schritt der Vollstreckungsbescheid.">Mahnbescheid wegen einer unberechtigten Forderung erhältst. Du kannst den Vertrag von einer Rechtsberatung noch einmal prüfen lassen. Wenn nachweislich kein Vertrag zustande gekommen ist, musst du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Alle Münchnerinnen und Münchner, die unter 26 Jahre alt sind und rechtliche Beratung benötigen, können die Rechtsberatung im JIZ nutzen.

Gute Musterschreiben gegen Abzocke im Internet findest Du bei der Verbraucherzentrale NRW.

Übersicht über Kostenfallen im Internet

Die Verbraucherzentrale Bayern veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Informationen über Kostenfallen im Internet.


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de