Filesharing und Streaming

Themenüberblick

Filesharing

Bei Tauschbörsen im Internet musst du wissen, was man darf und was man auf keinen Fall tun sollte. Denn Fehlverhalten kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Daher haben wir hier einige wichtige allgemeine Verhaltensregeln zusammengestellt.

Filesharing bedeutet Datentausch, file = Daten, share = Tausch. Somit benutzt man beim Filesharing Tauschbörsen im Internet. Dies geschieht über Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke. Hierbei lädst du als Internetnutzer eine Datei herunter (Download). Du stellst dabei aber auch deine Dateien (Musik auf dem PC) anderen Nutzern zur Verfügung (Upload).
Um am Filesharing teilnehmen zu können, benötigt man spezielle Programme wie bittorent, emule, kazaa, napster, edonkey usw. Durch die Anwendung dieser Programme stellst du automatisch die Dateien deines PCs anderen Nutzern zur Verfügung. Das können zum Beispiel Musikdateien eines bestimmten Künstlers sein.

Diese Inhalte, die du zur Verfügung stellst, sind nicht deine, du bist nicht der Rechteinhaber oder der Urheber. Du hast das Video oder die Musik nicht gemacht oder hergestellt. Deshalb darfst du sie ohne Zustimmung des Urhebers auch nicht weiterverbreiten oder vervielfältigen.
Wer es trotzdem tut – wenn auch unwissentlich – begeht eine Straftat und kann wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt werden.

Was zu tun ist, wenn du eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommst, findest du hier. Dort findest duauch weitere interessante Artikel zum Thema Filesharing.

Da Schuldnerberatungsstellen in der Regel keine rechtlichen Fragestellungen beantworten dürfen, empfiehlt es sich,  im Falle einer Abmahnung eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Alle Münchnerinnen und Münchner, die unter 26 Jahre alt sind und rechtliche Beratung benötigen, können die Rechtsberatung im JIZ nutzen.

Eltern haften nicht für ihre Kinder

Für Kinder unter 18 Jahren:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eltern nicht für illegale Downloads ihrer Kinder haften. Vorausgesetzt, die Kinder wurden über die Nutzungsregeln von Tauschbörsen bzw. Filesharing informiert.

Bundesverband Verbraucherzentrale

Bundesgerichtshof-Entscheidung

Für Kinder über 18 Jahren:
Kinder über 18 Jahren kann ohne Aufklärung über Filesharing der Internetanschluss überlassen werden, da man bei einem 18 Jahre alten Kind davon ausgeht, dass es sich selbst informieren kann. Hier wird an die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung volljähriger Kinder appelliert. Falls es allerdings schon eine Urheberrechtsverletzung im Internet gegeben hat, dann sind die Eltern verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ratgeber für Eltern

Ein Ratgeber für Eltern in Bezug auf das Filesharing ist hier zu finden.


Streaming

Unter Streaming versteht man die kurzfristige Zwischenspeicherung von Daten auf der Festplatte, um sich ein Video anzusehen oder einen Song anzuhören. Um solche Clips abspielen zu können, werden die Daten kurzfristig im Cache gespeichert (Browser-Cache = Browser-Zwischenspeicher). Der Nutzer legt die Speicherdauer in den Internetbedingungen fest.

Streamen ist rechtlich umstritten, da man die Zwischenspeicherung als vorübergehende Vervielfältigung bewerten kann und damit die Rechte des Urhebers verletzt würden.

Es ist noch nicht geklärt, ob das Streamen immer eine "vorübergehende Vervielfältigung" und damit illegal ist, da Daten ja nur kurzzeitig auf der Festplatte zwischengespeichert werden. Allerdings ist die Zwischenspeicherung von Daten aus einer offensichtlich illegalen Quelle rechtswidrig.

Hier findest du zum Streaming weitere Tipps von der Verbraucherzentrale.

Eine Zwischenspeicherung kann eine Urheberrechtsverletzung nach § 16 UrhG nach sich ziehen. Es gibt Anwälte, die sich auf sogenannte Abmahnungen spezialisiert haben. Diese verlangen von den Nutzern Schadensersatz und eine unterschriebene Unterlassungserklärung. Ganz wichtig: Wenn du ein solches Schreiben erhältst, brauchst du rechtlichen Rat bevor du antwortest. Siehe auch Abmahnung.

Legale Musikangebote

Hier findest du eine Zusammenfassung von legalen Musik angeboten im Internet.


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de