Girokonto

Themenüberblick

So funktioniert ein Girokonto

Ein Girokonto braucht man, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. "Giro" (italienisch) bedeutet "Kreis", "gyros" auf griechisch bedeutet "rund". Auf das Girokonto kannst du dein Gehalt überweisen lassen, darüber selbst Überweisungen veranlassen, Daueraufträge einrichten, Lastschriften ausführen lassen, Ein- und Auszahlungen mit oder ohne Bargeld tätigen.  

Um ein Girokonto zu eröffnen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit. Bei unter 18-Jährigen wird das Einverständnis der Eltern benötigt.
  • Gültige Ausweispapiere.
  • Konto für eigene Zwecke: Das heißt, es darf kein Konto für jemand anderes eröffnet und geführt werden.
  • Zustimmung zur Schufa-Klausel: Damit ist die Bank berechtigt, Daten zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit bei der Schufa abzufragen bzw. selbst Daten an diese weiterzuleiten.  

Je nach Kreditinstitut gibt es weitere Vertragsbedingungen. Grundlage des Girokontos ist ein Girovertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden. Hierfür wird ein Geschäftsbesorgungs-
vertrag geschlossen. In diesem kann zum Beispiel auch geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen ein Dispokredit eingeräumt wird und wie hoch die Kontogebühren sind.

Kontogebühren

Ein Girokonto kostet in der Regel eine monatliche Gebühr, die die Bank am Ende eines Quartals nach Rechnungsabschluss direkt vom Konto abbucht.  

Manche Banken bieten unter bestimmten Bedingungen ein kostenloses Girokonto. Zum Beispiel für Auszubildende und Studenten oder bei einem festen monatlichen Mindestumsatz. Andere Kreditinstitute erheben eine pauschale Gebühr oder eine Grundgebühr und Einzelposten.

Probleme bei der Eröffnung des Girokontos?

Manche Banken lehnen bei einer negativen Schufa-Auskunft den Antrag auf ein Girokonto ab. Nach wie vor gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf ein Konto. Um aber jedem die Möglichkeit zu geben, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, hat sich jede Bank freiwillig verpflichtet, das "Konto für Jedermann" anzubieten, solange gar kein Konto besteht. Dies ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, auf dem Gutschriften entgegengenommen werden, Ein- und Auszahlungen getätigt werden können, so dass eine Teilnahme am Überweisungsverkehr gewährleistet ist. Überziehungen sind in der Regel nicht möglich.

Der Kontoauszug

Die Bank ist verpflichtet alle Buchungsvorgänge eines Girokontos aufzulisten. Dies erfolgt in Form von Kontoauszügen. Diese kannst du entweder am Kontoauszugsdrucker der Bank ausdrucken lassen oder stehen dir per Online-Banking zur Verfügung.

Regelmäßig kontrollieren!

Kontoauszüge sind wichtige Unterlagen, die du regelmäßig kontrollieren solltest. Bei der Vielzahl von Buchungsvorgängen im bargeldlosen Zahlungsverkehr können auch Fehler passieren.

Zum Umgang mit Kontoauszügen empfiehlt sich:

  • Regelmäßig ausdrucken
  • Überblick über Kontostand verschaffen
  • Einzelne Buchungsvorgänge überprüfen
  • Kontoauszüge nach laufenden Nummern abheften
  • Kontoauszüge mindestens vier Jahre aufbewahren

Verfügbarer Betrag

Auf manchen Kontoauszügen findest du die Bezeichnung „verfügbarer Betrag“.  Hier wird ein Betrag genannt, der sowohl dein Guthaben auf dem Girokonto als auch den von der Bank eventuell eingeräumten Dispokredit enthält. Es handelt sich also nicht nur um dein Geld, sondern führt bei Inanspruchnahme des Dispos zu Schulden. Zudem werden Zinsen berechnet.

Bedeutung von Saldo, Soll und Haben

Die Begriffe Soll und Haben auf einem Girokonto sind einfach zu erklären: Im Haben wird der Zugang und im Soll der Abgang von Geld verbucht. Der Begriff Saldo stammt aus dem Italienischem und bedeutet soviel wie festmachen. In der Buchführung ist der Saldo die Differenz zwischen der Soll- und Habenseite eines Kontos.  

Einzahlungen sind Gutschriften und werden mit einem „H“ oder „+“  gekennzeichnet. Auszahlungen sind Belastungen und werden mit einem „S“ oder „-“ gekennzeichnet. Manche Kreditinstitute führen links die Belastungen und rechts die Gutschriften auf. Oder verwenden hierfür verschiedene Farben.

Beispiel:

H 1.643,60 € +
S 46,32 € -
S 16,88 € -
S 9,43 € -
   
H 1,570,97 € +

Einzahlungen führen zu einem positiven Saldo, Auszahlungen zu einem negativen Saldo. Wenn das Konto am Monatsende im Saldo einen Haben-Betrag – wie unser Beispiel - aufweist, steht das Konto im Plus. Dieses Geld gehört dir.  

Wenn das Konto aber am Monatsende einen Soll-Betrag aufweist, wurde das Konto überzogen. Du schuldest der Bank diesen Betrag. Zudem werden Dispo-Zinsen berechnet.  

Führe dein Konto am besten immer im Guthaben, dann fallen keine Zinsen an.  Oder lass dir sogar ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten. Dauerhafte Nutzung des Dispokredits ist teuer. Außerdem ist es mühsam und langwierig, ein überzogenes Konto wieder auszugleichen.

Die wichtigsten Kontobewegungen

Das Girokonto ist vor allem für den bargeldlosen Zahlungsverkehr von Bedeutung. Zu den wichtigsten Kontobewegungen gehören:

Die Lastschrift

Bei Abbuchungen im Lastschriftverfahren erlaubst du dem Zahlungsempfänger, von deinem Konto abbuchen zu dürfen. Das kann einmalig beim Einkauf mit der Girokarte oder bei Online-Bestellungen im Internet erfolgen. Oder du erteilst bei einem Vertragsabschluss deinem Vertragspartner, zum Beispiel einer Telefongesellschaft, die Erlaubnis regelmäßig wechselnde Beträge abbuchen zu dürfen.  

Einzugsermächtigung

Bei Abbuchungen im Lastschriftverfahren erlaubst du dem Zahlungsempfänger, von deinem Konto abbuchen zu dürfen. Das kann einmalig beim Einkauf mit der Girokarte oder bei Online-Bestellungen im Internet erfolgen. Oder du erteilst bei einem Vertragsabschluss deinem Vertragspartner, zum Beispiel einer Telefongesellschaft, die Erlaubnis regelmäßig wechselnde Beträge abbuchen zu dürfen. 

Bei Lastschriftverfahren ist es wichtig, dass dein Konto gedeckt ist. Entweder steht es im Plus oder du verfügst über einen Dispo-Rahmen, damit die Abbuchung durchgeführt werden kann. Eine nicht eingelöste Lastschrift wird als Lastschriftrückgabe bezeichnet und verursacht Bankgebühren und möglicherweise Ärger mit dem Vertragspartner.

Unberechtigte Abbuchungen durch Lastschrift kannst du über deine Bank per Rücklastschrift zurückholen. Hierfür gilt in der Regel eine Frist von acht Wochen. Auch aus diesem Grund sollten Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert werden, um gegebenenfalls gleich handeln zu können.

Die Überweisung

Bei der Überweisung bestimmst du als Kontoinhaber über den Betrag und den Zeitpunkt der Zahlung. Die Überweisung wird vor allem für einmalige Zahlungsvorgänge benutzt. Wichtig ist, dass eine erfolgte Überweisung endgültig ist. Der überwiesene Betrag kann – im Gegensatz zur Lastschrift - nicht über die Bank zurückgeholt werden.

Bankdaten prüfen!

Überprüfe genau die Bankdaten des Zahlungsempfängers, damit dein Geld auch dort ankommt.

Der Dauerauftrag

Bei einem Dauerauftrag beauftragst du die Bank, immer wieder zum gleichen Zeitpunkt, den gleichen Betrag vom Konto abzubuchen und an einen bestimmten Empfänger zu überweisen. Dies empfiehlt sich zum Beispiel für die Miete, Abschlagszahlungen für Strom, Sparpläne oder auch Ratenzahlungen.  

Änderungen oder Stornierungen von Daueraufträgen sollten mindestens eine Woche vor dem nächsten Zahlungstermin vorgenommen werden. Überwiesene Beträge können über die Bank nicht zurückgeholt werden.


Girokonto als Guthabenkonto

Ein Girokonto auf Guthabenbasis ist ein Konto ohne Überziehungskredit. Das heißt, es muss ausschließlich im Guthaben geführt werden. Zahlungen können nur abgewickelt werden, wenn das Konto gedeckt ist. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kontoinhaber das Konto überzieht und in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Diese Form der Kontoführung dient als Schutzmaßnahme, damit keine Schulden entstehen können.  

Das Girokonto auf Guthabenbasis eignet sich vor allem für Bankkunden, denen aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags die Eröffnung eines Girokontos verwehrt wurde.

Denn seit 2016 hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch ein sogenanntes Basiskonto zu führen.

Genaue Kontoführung

Das Konto auf Guthabenbasis muss sehr genau geführt werden, damit es nicht zu versehentlichen Überziehungen kommt.

Wer mit einer Kontopfändung rechnen muss, zum Beispiel nach Abgabe der Vermögensauskunft, sollte sein Konto ebenfalls im Guthaben führen, denn es darf auch in den Dispo gepfändet werden.


Das Basiskonto

Ein Basiskonto ist ein Konto, auf das jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch hat. Dazu zählen auch:

  • Personen ohne festen Wohnsitz
  • Asylsuchende
  • Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Das Basiskonto kannst du mit Hilfe eines Antrages bei jedem Geldinstitut, welches Zahlungskonten anbietet, beantragen.

Bei einem Basiskonto hast du grundlegende Funktionen wie bei einem Girokonto. So kannst du mit einem Basiskonto Geld einzahlen oder auszahlen, Überweisungen und Daueraufträge tätigen. Aber auch Lastschriften können ausgeführt werden.

Für den Service des Basiskontos darf die Bank ebenso wie bei einem Girokonto eine Kontoführungsgebühr erheben. Diese darf jedoch nicht höher sein, als bei einem Girokonto.

Das Basiskonto kann nur als Einzelkonto geführt werden.

Wann darf ein Basiskonto abgelehnt werden?

Wenn du bereits ein Konto besitzt, welches du tatsächlich nutzen kannst, muss die Bank dir kein neues Basiskonto eröffnen.

Wann muss die Bank trotz vorhandenen Konto das Basiskonto ermöglichen?

Anders sieht es aus, wenn das Konto nicht genutzt werden kann.

Gründe können sein:

  • das Institut, welches das bisherige Konto führt, nimmt bei Geldeingängen Verrechnungen mit eigenen Forderungen vor
  • das bisherige Konto ist von dir oder deiner Bank gekündigt worden
  • du wurdest über die "Schließung" des bisherigen Kontos informiert

In diesem Fall muss die Bank dir die Eröffnung eines Basiskontos binnen 10 Geschäftstagen ermöglichen.

Was mache ich, wenn mir trotzdem ein Basiskonto verweigert wird?

In diesem Fall kannst du bei der BaFin einen Antrag auf ein Verwaltungsverfahren beantragen. In diesem Verfahren wird durch die BaFin geprüft ob die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Basiskontos vorliegen. Ist das der Fall ordnet die BaFin der Bank an das Konto zu eröffnen und du erhältst eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.

Liegen die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Basiskontos nicht vor, lehnt die BaFin deinen Antrag ab.

Für dich entstehen bei diesem Verwaltungsverfahren keine Kosten.


Girokonto mit Dispositionskredit

Bei einem Girokonto mit Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, räumt die Bank dem Kunden einen bestimmten zur Verfügung stehenden Kreditrahmen ein, der jederzeit genutzt werden kann.  

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Dispo-Kredit sind in der Regel:

  • Volljährigkeit
  • Positive Schufa-Auskunft
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Keine Pfändungen

Dispo & Pfändung

Für Kontopfändungen wird auch der zur Verfügung stehende Dispo-Rahmen genutzt. Außerdem greift ein Pfändungsschutz nur bei ausgeglichenem Konto.

Die Höhe des eingeräumten Dispo-Rahmens kann bis zum dreifachen Monatsgehalt reichen, sollte aber nicht ausgereizt werden.  

Der Vorteil eines Dispo-Kredites besteht in der großen Flexibilität und schnellen Abrufbarkeit, so dass finanzielle Engpässe kurzfristig überbrückt werden können. Dies kostet allerdings: Die Bank lässt sich die ständige Bereitstellung mittels hoher Dispo-Zinsen vergüten. Deshalb gehört der Dispo-Kredit zu den teuersten Kreditformen. Wer häufig das Konto überzieht, verursacht ständig unnötige Zusatzkosten durch hohe Zinsen.  Bei dauerhaft überzogenem Konto ist die Umschuldung in einen Ratenkredit manchmal die günstigere Variante.

Beratung bei Pfändung

Lass dich im Falle einer Kontopfändung am besten von einer Schuldnerberatungsstelle beraten.

Ein Dispo-Kredit kann bei Zahlungsschwierigkeiten von der Bank einseitig gekündigt werden. Eingehende Geldbeträge werden dann erstmal vom Kreditinstitut mit dem Betrag aus den Dispo-Schulden verrechnet. Damit ist der Dispo-Kredit auch eine gefährliche Kreditform.


Pfändungsschutzkonto – P-Konto

Du kannst bei deiner Bank die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto beantragen, damit Geld wieder ausgezahlt werden kann. Für die Antragsstellung hat man nach Eingang der Pfändung 4 Wochen Zeit. Die Umwandlung durch die Bank muss innerhalb von 4 Arbeitswochen erfolgen. Voraussetzung ist, dass man alleiniger Kontoinhaber ist. Außerdem darf jede Person nur ein P-Konto führen. Dies wird in der Schufa vermerkt. Das Konto sollte im Guthaben geführt werden, da der Pfändungsschutz nur bei einem ausgeglichenem Konto greift. Durch die Umwandlung wird ein bestimmter Freibetrag als pfändungssicher geschützt. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltsverpflichtung beträgt der Grundfreibetrag aktuell: 1.340,00 € (Stand: 01.07.2022). Personen mit Unterhaltspflichten, zum Beispiel Verheiratete oder Personen mit Kindern, erhalten einen höheren Freibetrag. Hierzu muss der Bank eine Bescheinigung über die vorhandenen Unterhaltspflichten und Kindergeldzahlungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für Personen, die für eine Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen erhalten. Der Freibetrag für die erste Unterhaltspflicht erhöht sich von 1.340,00 € um 500,62 € auf 1.840,62 €. Für jedes weitere Kind um 278,90 €. Zudem wird das Kindergeld freigestellt. Die Bescheinigung erstellen dürfen: • Arbeitgeber • Sozialämter • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen • Rechtsanwälte (kostenpflichtig) Schuldner mit höherem Einkommen als der Freibetrag des Pfändungsschutzkontos müssen beim zuständigen Vollsteckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle der Behörde beantragen, dass eine Pfändung gemäß der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO durchgeführt wird. Der so vom Gericht erstellte Beschluss ist der Bank vorzulegen.

Auf einem P-Konto mit Pfändung kannst du kein Geld ansparen, sonst wird es gepfändet. Am besten hebst du am Monatsende das Restgeld immer ab. Du solltest auch kein Geld abheben, dass du selber dann wieder einzahlst. Das gilt als neu erhaltenes Einkommen und unterliegt der Pfändung.


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de