Ratenvereinbarung
Eine Ratenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger über die Begleichung von Schulden in festen oder flexiblen Raten. Meist liegt nur ein einseitiges Nachgeben des Gläubigers (in Form eines Teilerlasses) vor, weshalb kein Vergleich im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts vorliegt (umstritten).