Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle ist eine amtliche Tabelle aus der der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ermittelt werden kann (Anhang zu § 850c ZPO). Das Einkommen ist von verschiedenen Bestandteilen zu "bereinigen" z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, verschiedene unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Bestandteile. Außerdem sind Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Mit einem Pfändungsrechner können Sie den pfändbaren Betrag Ihres Arbeitseinkommens ausrechnen.

Amtliche Tabelle zu § 850c ZPO, welche unter Berücksichtigung des bereinigten Nettoeinkommens und der Anzahl der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen den pfändbaren Anteil wiederkehrender Arbeitseinkünfte bzw. Sozialleistungen ausweist; siehe auch: Pfändungsfreigrenze.

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