Pfändungsfreigrenze
Unpfändbarer Geldbetrag, der dem Schuldner bei der Forderungspfändung nach Anwendung der Pfändungstabelle aus seinem laufenden Arbeitseinkommen bzw. aus laufenden Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion verbleiben muss. Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze ist auf Schuldnerantrag hin durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 850f Abs. 1 ZPO möglich.