Eigentumsvorbehalt

Im Kaufvertrag über bewegliche Sachen sagt der Eigentumsvorbehalt, dass sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer vorbehält. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt (§ 449 II BGB).

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